Russische Frau aus der Abschiebehaft entlassen

Am Mittwoch, den 16. Februar wurde eine russische Frau, welche seit 37 Tage im Darmstädter Abschiebegefängnis inhaftiert war, nach einer erfolgreichen Haftbeschwerde ihres Rechtsanwalts entlassen.

Die Frau ist 2016 gemeinsam mit ihrer Mutter aus Russland vor ihrem gewalttätigen Ex-Ehemann geflüchtet. Die beiden  lebten dann im mittelhessischen Gladenbach bis die Tochter  inhaftiert wurde. Die kranke Mutter war auf die Pflege ihrer Tochter angewiesen. Hierüber hat die Frankfurter Rundschau erstmals am 27. Januar berichtet. Über die gesamte Haft befand sich die Betroffene im Hungerstreik. Darüber, dass sich hierdurch ihr Gesundheitszustand massiv verschlechtert hat, sind sich alle mit ihr in Kontakt stehenden Personen und Unterstützungsgruppen einig. Bestätigt wird dies durch ein medizinisches Gutachten einer externen Ärztin, welches die haltlosen Aussagen der Polizei entkräftet, laut denen bei der Betroffenen keine gesundheitlichen Beschwerden festzustellen wären. Erneut zeigt dieser Fall, dass Behörden ihren Pflichten zur einzelfallbezogenen Überprüfung in der Entscheidung über Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis nicht nachkommen. Stattdessen wird versucht, betroffene Personen um jeden Preis abzuschieben. Dieses Vorgehen ist das Produkt einer rassistischen und menschenfeindlichen Politik, die darauf ausgelegt ist Schutz suchende Menschen abzuschrecken, statt ihnen einen sicheren Zufluchtsort zu bieten.
„Wir fordern die umgehende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die betroffene Person und einen Wandel in der Praxis der zuständigen Behörden, die den rechtlichen Anforderungen nachkommen“, so Thorsten Schmidt vom Bündnis Community for all. Es ist uns unverständlich, wie es immer wieder zu diesen skandalösen Vorfällen kommen kann, ohne dass sich etwas an den Umständen ändert. Bevor nicht mindestens die aktuell gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen ausnahmslos eingehalten werden können, muss dieses defizitäre Konzept ausgesetzt werden. Die logische Konsequenz kann nur die sofortige Schließung der hessischen Abschiebehafteinrichtung
sein.